EU: Reine KI-Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt
Copyright does not protect AI-generated content in EU

In der EU genießt vollständig von KI erzeugter Inhalt keinen urheberrechtlichen Schutz. Das EU-Urheberrecht ist strikt menschenzentriert, wie ein Interview mit dem Rechtswissenschaftler Daniel J. Gervais und ein Urteil des Münchner Landgerichts zu KI-generierten Logos zeigen. Weder bloßes Prompting noch die Auswahl zwischen KI-Vorschlägen gelten als ausreichender menschlicher Schöpfungsbeitrag. Für Unternehmen bedeutet das: Reine KI-Inhalte sind kaum exklusiv schützbar, während man für veröffentlichte KI-Inhalte haftet.
Wenn Sie Ihren Namen unter einen Artikel setzen, der von ChatGPT oder Claude geschrieben wurde, setzen Sie im Grunde ein Provenienzzeichen darauf, das sagt: Ich übernehme die Verantwortung dafür. Ich habe es nicht geschrieben, aber ich setze meinen Namen darauf. Das gibt Ihnen kein Urheberrecht, aber es gibt Ihnen Haftung für den Inhalt.