Rodin-Museum lügt sich durch Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht

Treachery in the Rodin Museum 3D scan verdict

Rodin-Museum lügt sich durch Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht

Acht Jahre lang kämpfte Cosmo Wenman für den öffentlichen Zugang zu 3D-Scans von Rodins Skulpturen. Das Pariser Verwaltungsgericht gab ihm 2023 recht, doch das Museum und das Kulturministerium ignorierten das Urteil. Im Dezember 2025 kippte der Conseil d'État die Entscheidung: 3D-Scans seien keine Verwaltungsdokumente, sondern unveräußerlicher Teil der Sammlung. Der Kläger muss 3.000 Euro zahlen – und die Öffentlichkeit verliert den Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe.

In ihrem Urteil bastelten die Richter eine neuartige Ausnahme vom französischen Informationsfreiheitsgesetz zusammen und entschieden ohne erkennbare Rechtsgrundlage, dass 3D-Scan-Punktwolkendokumente in offenen, reinen Textformaten der Öffentlichkeit vorenthalten werden dürfen.

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2026-10-03