Apple gewinnt CSAM-Klage, aber der Richter ist unzufrieden

Apple Defeats Liability for Not Scanning iCloud for CSAM

Apple gewinnt CSAM-Klage, aber der Richter ist unzufrieden

Ein Bundesgericht hat Apples Klageabweisung in Amy v. Apple bestätigt: Der Tech-Riese haftet nicht dafür, dass er iCloud nicht auf CSAM (Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger) scannt. Das Gericht berief sich auf Section 230, die Plattformen vor Haftung für Nutzerinhalte schützt. Doch Richterin Wise zeigte sich ungewöhnlich kritisch: Sie betonte, dass das Gesetz Unternehmen nicht zur proaktiven CSAM-Erkennung verpflichte, und forderte den Gesetzgeber auf, dies zu ändern. Der Fall beleuchtet den Konflikt zwischen Privatsphäre durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und dem Schutz von Kindern vor Missbrauchsmaterial.

Wenn die Gesetzgeber wollten, dass Apple und andere Unternehmen ihre Rolle bei der Verbreitung von CSAM angehen, müssen sie es gesetzlich vorschreiben.

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2026-07-21