EU-Verbot: Große Modekonzerne dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten

EU ban on destruction of unsold clothes and shoes enters into application

Ab dem 19. Juli gilt in der EU ein Verbot für große Unternehmen, unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe zu vernichten. Mittelständische Firmen folgen ab 2030. Die Regelung basiert auf der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und soll Ressourcenverschwendung und unnötige Emissionen vermeiden. Unternehmen müssen unverkaufte Ware nun verkaufen, spenden oder für die Wiederverwendung vorbereiten. Ausnahmen gelten nur für unsichere, beschädigte oder gefälschte Produkte. Die EU-Kommission schätzt, dass jährlich 264.000 bis 594.000 Tonnen Textilien in Europa vernichtet werden.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur werden schätzungsweise 4–9 % aller in Europa in Verkehr gebrachten Textilprodukte vor der Nutzung vernichtet – das entspricht 264.000 bis 594.000 Tonnen Textilien pro Jahr.

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2026-07-18